Unsere Mitglieder sind Bildungszentren mit anerkannten Bildungsgängen der Höheren Fachschule für Gesundheitsberufe und Bildungsanbieter von anerkannten Nachdiplomstudiengängen der höheren Berufsbildung für Gesundheitsberufe.
Alle Bildungsanbieter für Gesundheitsberufe mit einem Diplom der Höheren Fachschule und/oder mit anerkannten Nachdiplomstudiengängen und einem Abschluss der Höheren Berufsbildung sind als Mitglied beim BGS willkommen.
Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Das Stimmrecht eines Mitglieds bemisst sich nach der Anzahl der Diplome bzw. Anzahl Abschlüsse Nachdiplomstudiengänge multipliziert mit der Anzahl angebotener Bildungsgänge. Das Reglement zu den Mitgliederbeiträgen und zum Stimmrecht finden Sie ebenfalls bei den Dokumenten. Der BGS verfügt zudem über einen Projektfonds, der von den Mitgliedern auf der Grundlage der Studierendenzahlen geäufnet wird.